Matinee zum Gedenken an das Novemberpogrom 1938
15. November 2020
»Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.«
So lautet Artikel 116 des deutschen Grundgesetzes. Zwar ist der Wille des Gesetzgebers deutlich ausgedrückt, in der Praxis wurden und werden jedoch viele Anträge abgelehnt – mit Begründungen, die teilweise an die NS-Zeit erinnern. Sei es, weil die Eltern angeblich freiwillig Deutschland verließen, sei es, dass nur die Mutter, nicht jedoch der Vater deutscher Staatsbürger war. Viele Nachfahr*innen kämpfen bis heute um Zuerkennung der Deutschen Staatsbürgerschaft.
Bei der Matinee las die Augsburger Regisseurin und Schauspielerin Daniela Nering aus behördlicher Korrespondenz und zeigte damit an konkreten Beispielen die Schwierigkeiten und Kämpfe auf dem Weg zur rechtlich zustehenden Staatsbürgerschaft auf.
Für die musikalische Umrahmung sorgte Cellist Dominik Uhrmacher.