Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stiftung Jüdisches Kulturmuseum Augsburg-Schwaben ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.jmaugsburg.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.25 erstellt.
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 19.12.2025
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.12.25 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter office@jmaugsburg.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter office@jmaugsburg.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stiftung Jüdisches Kulturmuseum Augsburg-Schwaben
Halderstraße 6 – 8
86150 Augsburg
Tel: 0821 – 51 36 58
Mail: office@jmaugsburg.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung